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Aktuelles


Bade­ver­bot

Auf­grund der Hochwasser­ereignisse in den ver­gan­genen Tagen ist davon auszuge­hen, dass eine deut­liche Belas­tung der vom Hochwass­er betrof­fe­nen Badegewäss­er durch Keime, aber auch durch son­stige Verun­reini­gun­gen anzunehmen ist.

Eben­so erlauben die Sicht- und Ufer­ver­hält­nisse derzeit kein gefahren­freies Baden.

Daher wird hier­mit vom Gesund­heit­samt Dillin­gen a. d. Donau bis auf Weit­eres ein all­ge­meines Bade­ver­bot für alle vom Hochwass­er betrof­fe­nen Badegewäss­er aus­ge­sprochen.

Zudem warnt das Gesund­heit­samt auch aus­drück­lich davor, über­schwemmte Bere­iche zum Baden zu nutzen. Auch hier kön­nen mas­sive  mikro­bi­ol­o­gis­chen und chemis­che Belas­tun­gen nicht aus­geschlossen wer­den. Darüber hin­aus wird seit­ens des Gesund­heit­samtes emp­fohlen, auch in allen son­sti­gen Gewässern nicht zu baden, da auch hier hohe Belas­tun­gen nicht aus­geschlossen wer­den kön­nen.  

Eine Ent­nahme von Wasser­proben in den Gewässern des Land­kreis­es ist für die näch­ste Woche geplant. Die Ergeb­nisse wer­den auf der Home­page veröf­fentlicht, sobald sie vor­liegen. Über die Freiga­be von Gewässern wer­den wir Sie eben­falls zeit­nah informieren.

Anträge auf Hochwasser­so­forthil­fe angesichts Über­schwem­mungen im Zusam­men­hang mit aktuellem Hochwass­er kön­nen ab sofort beim Lan­drat­samt gestellt wer­den

Am 4. Juni 2024 hat die bay­erische Staat­sregierung beschlossen, die durch die Unwet­ter­ereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthil­fen zu unter­stützen.

Dazu kön­nen die Anträge auf Auszahlung von Hochwasser­so­forthil­fe ab sofort beim Lan­drat­samt Dillin­gen a.d.Donau gestellt wer­den.

Dabei bit­tet die Behörde zu beacht­en, dass das Lan­drat­samt auss­chließlich für die Auszahlung fol­gen­der Soforthil­fen zuständig ist:

  • Soforthil­fe „Haushalt/Hausrat“ für Pri­vat­per­so­n­en und nicht gewerbliche Ver­mi­eter
  • Soforthil­fe „Ölschä­den an Gebäu­den für Pri­vathaushalte und nicht gewerbliche Ver­mi­eter“
  • Finanzhil­fe nach der Härte­fall­fond­srichtlin­ie für Pri­vathaushalte und nicht gewerbliche Ver­mi­eter bei Exis­tenzbedro­hung

Die Antrags­for­mu­la­re sowie die dazuge­höri­gen Richtlin­ien sind auf der Home­page des Lan­drat­samtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Infor­ma­tio­nen zur Hochwasser­lage im Land­kreis Dillin­gen“ veröf­fentlicht.

Die Anträge sind beim Lan­drat­samt Dillin­gen mit dem Betr­e­ff „Hochwasser­hil­fe“ bis spätestens 31. August 2024 einzure­ichen. Dabei han­delt es sich um eine Auss­chlussfrist. Die Anträge sind unter­schrieben mit ein­er Kopie des Per­son­alausweis­es einzure­ichen.
Bei dig­i­taler Ein­re­ichung ist darauf zu acht­en, dass der Antrag mit ein­er Unter­schrift verse­hen ist. Die dig­i­tale Antragsstel­lung sollte über die E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfol­gen.

Für Bürg­er, die keine Möglichkeit zum Aus­druck­en der Antrags­for­mu­la­re haben, kön­nen die Anträge, die beim Lan­drat­samt bear­beit­et wer­den, an der Info des Lan­drat­samtes zu den üblichen Geschäft­szeit­en abge­holt wer­den. Dort kön­nen aus­ge­füllte Anträge auch zur weit­eren Bear­beitung abgegeben wer­den.

Die Auszahlungs­be­träge belaufen sich bei Soforthil­fe „Haushalt/Hausrat“ max­i­mal 5.000,00 € und bei „Ölschä­den an Gebäu­den“ max­i­mal 10.000,00 € je Wohnge­bäude. Aus dem Härte­fonds bei Exis­tenzbedro­hung kön­nen den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge aus­bezahlt wer­den.

Das Lan­drat­samt bemüht sich um eine schnell­st­mögliche Bear­beitung der einge­hen­den Anträge, bit­tet jedoch um Ver­ständ­nis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträ­gen die Auszahlung unter Umstän­den nicht sofort am darauf fol­gen­den Tag erfol­gen kann.

Die Anträge auf Soforthil­fen für land­wirtschaftliche Unternehmen (ein­schließlich Garten­bau) und den Fis­chereisek­tor bear­beit­et das Amt für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten Nördlin­gen-Wertin­gen (Infor­ma­tio­nen: www.aelf-nw.bayern.de).

Das Regierung von Schwaben bear­beit­et Anträge auf Soforthil­fen für gewerbliche Unternehmen, Ange­hörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaft­sna­her Infra­struk­tur mit bis zu 500 Mitar­beit­ern im Land­kreis Dillin­gen a.d.Donau (Infor­ma­tio­nen: www.regierung.schwaben.bayern.de).

Informationen zum Schul- und Kindergartenbetrieb

Nach Rück­sprache mit den Schulleitun­gen ent­fällt am Dien­stag, 04.06.2024 an fol­gen­den Schulen der Präsen­zun­ter­richt:

- Grund­schule Wertin­gen (ein­schließlich der Außen­stellen in Bin­swan­gen und Gottmannshofen)

- Mit­telschule Wertin­gen

- Anton-Rauch-Realschule Wertin­gen

- Gym­na­si­um Wertin­gen

- Montes­sori-Schule Wertin­gen

- Grund­schule Zusamaltheim

Des Weit­eren sind die städtis­chen Kindergärten im Stadt­ge­bi­et Wertin­gen bis ein­schließlich Dien­stag, 04.06.2024 geschlossen. Der Kinder­garten Kun­ter­bunt ist die restliche Woche geschlossen. Der Kinder­garten Gottmannshofen hält eine Not­fall­be­treu­ung aufrecht. Infor­ma­tio­nen zu den Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen des ASB erhal­ten Sie tele­fonisch unter 0172 6856221.


 


 

Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Villenbach


Die Gemeinde Vil­len­bach hat in ihrer Sitzung vom 21.11.2022 eine neue Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung erlassen. Genauere Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie hier ein­se­hen. 

 


 

Lechwerke unterstützen die Gemeinde Villenbach mit Klimaschutzprämie

Mit der „LEW Kli­maschutzprämie “ unter­stützen die Lech­w­erke (LEW) Kom­munen aus der Region bei Maß­nah­men im Bere­ich Kli­maschutz und Energieef­fizienz. Mit der Prämie will LEW auch das Umwelt­be­wusst­sein fördern und die Bedeu­tung energieef­fizien­ter Kli­maschutz-Maß­nah­men für das öffentliche Leben her­vorheben. Ins­ge­samt wer­den für das Jahr 2021 150.000 Euro vergeben, wobei die konkrete Förder­höhe pro Kom­mune von der Ein­wohn­erzahl und der Gesamtzahl der einge­gan­genen Anträge abhängt.

Auch die Gemeinde Vil­len­bach set­zt ein Kli­maschutzpro­jekt mit Unter­stützung von LEW um: Die Gemeinde Vil­len­bach erhält eine Prämie in Höhe von 1.045,00 € und investiert das Geld in die neue PV-Anlage auf der Kinderkrippe.

Die „LEW Kli­maschutzprämie“ löste in diesem Jahr die „LEW Energies­parprämie“ ab. Mit dieser haben die Lech­w­erke seit 2015 mehr als 470 Energies­parpro­jek­te in der Region unter­stützt. Dabei wur­den Energieef­fizienz­maß­nah­men in einem Gesamtvol­u­men von über 20 Mil­lio­nen Euro angeschoben.

Mit der „LEW Kli­maschutzprämie“ wur­den nun zum einen die Förder­felder aus­geweit­et. Waren bis­lang in erster Lin­ie konkret sicht­bare Maß­nah­men, wie die Umrüs­tung der Straßen­beleuch­tung auf LED-Tech­nik förder­fähig, kön­nen sich Kom­munen kün­ftig auch mit Maß­nah­men zur Visu­al­isierung von Mess- und Prog­nosew­erten für die Prämie bewer­ben – eine wichtige Grund­lage für mehr Energieef­fizienz und Kli­maschutz. Außer­dem hat LEW den Teil­nehmerkreis erweit­ert. Auch Kom­munen aus Land­kreisen, die ans LEW-Gebi­et angren­zen, kön­nen sich zukün­ftig beteili­gen. Die Förder­summe pro Pro­jekt richtet sich nach der Ein­wohn­erzahl der Kom­mune sowie der Gesamtzahl der einge­gan­genen Anträge.

Mit den Neuerun­gen und der Namen­sän­derung möcht­en wir den Kli­maschutz deut­lich­er nach vorne rück­en. Das passt auch zu unser­er Kli­maschut­zof­fen­sive, die wir 2021 anlässlich unseres 120-jähri­gen Unternehmen­sju­biläums ges­tartet haben“, sagt Ulrich Hasel­beck aus dem LEW-Kom­mu­nal­man­age­ment und Ini­tia­tor der Kli­maschutzprämie.


Bitte besuchen Sie auch unsere Seite “Rathaus-Ver­wal­tung” um sich den aktuellen “Gmoids­boten” anzuse­hen.



Die Festschrift zum 40-jährigem Jubiläum der Musikschule Wertin­gen find­en Siehier.


 
bearbeitet
  “Grüß Gott” im
  Bioenergiedorf Vil­len­bach
 
  Vil­len­bach ist das erste und momen­tan einzige Bioen­ergiedorf im
  Land­kreis Dillin­gen! Darauf kann die Gemeinde dur­chaus stolz sein,
  deshalb weisen jet­zt mod­erne Orts­be­grüßungss­childer darauf hin.