Aktuelles
Badeverbot
Aufgrund der Hochwasserereignisse in den vergangenen Tagen ist davon auszugehen, dass eine deutliche Belastung der vom Hochwasser betroffenen Badegewässer durch Keime, aber auch durch sonstige Verunreinigungen anzunehmen ist.
Ebenso erlauben die Sicht- und Uferverhältnisse derzeit kein gefahrenfreies Baden.
Daher wird hiermit vom Gesundheitsamt Dillingen a. d. Donau bis auf Weiteres ein allgemeines Badeverbot für alle vom Hochwasser betroffenen Badegewässer ausgesprochen.
Zudem warnt das Gesundheitsamt auch ausdrücklich davor, überschwemmte Bereiche zum Baden zu nutzen. Auch hier können massive mikrobiologischen und chemische Belastungen nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird seitens des Gesundheitsamtes empfohlen, auch in allen sonstigen Gewässern nicht zu baden, da auch hier hohe Belastungen nicht ausgeschlossen werden können.
Eine Entnahme von Wasserproben in den Gewässern des Landkreises ist für die nächste Woche geplant. Die Ergebnisse werden auf der Homepage veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Über die Freigabe von Gewässern werden wir Sie ebenfalls zeitnah informieren.
Anträge auf Hochwassersoforthilfe angesichts Überschwemmungen im Zusammenhang mit aktuellem Hochwasser können ab sofort beim Landratsamt gestellt werden
Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen.
Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden.
Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist:
- Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht gewerbliche Vermieter
- Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter“
- Finanzhilfe nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung
Die Antragsformulare sowie die dazugehörigen Richtlinien sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-dillingen.de) unter „Aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen“ veröffentlicht.
Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die digitale Antragsstellung sollte über die E-Mail-Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.
Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden. Dort können ausgefüllte Anträge auch zur weiteren Bearbeitung abgegeben werden.
Die Auszahlungsbeträge belaufen sich bei Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ maximal 5.000,00 € und bei „Ölschäden an Gebäuden“ maximal 10.000,00 € je Wohngebäude. Aus dem Härtefonds bei Existenzbedrohung können den Geschädigten im Einzelfall höhere Beträge ausbezahlt werden.
Das Landratsamt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung der eingehenden Anträge, bittet jedoch um Verständnis, wenn angesichts der zu erwartenden hohen Anzahl an Anträgen die Auszahlung unter Umständen nicht sofort am darauf folgenden Tag erfolgen kann.
Die Anträge auf Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (Informationen: www.aelf-nw.bayern.de).
Das Regierung von Schwaben bearbeitet Anträge auf Soforthilfen für gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern im Landkreis Dillingen a.d.Donau (Informationen: www.regierung.schwaben.bayern.de).
Informationen zum Schul- und Kindergartenbetrieb
Nach Rücksprache mit den Schulleitungen entfällt am Dienstag, 04.06.2024 an folgenden Schulen der Präsenzunterricht:
- Grundschule Wertingen (einschließlich der Außenstellen in Binswangen und Gottmannshofen)
- Mittelschule Wertingen
- Anton-Rauch-Realschule Wertingen
- Gymnasium Wertingen
- Montessori-Schule Wertingen
- Grundschule Zusamaltheim
Des Weiteren sind die städtischen Kindergärten im Stadtgebiet Wertingen bis einschließlich Dienstag, 04.06.2024 geschlossen. Der Kindergarten Kunterbunt ist die restliche Woche geschlossen. Der Kindergarten Gottmannshofen hält eine Notfallbetreuung aufrecht. Informationen zu den Kinderbetreuungseinrichtungen des ASB erhalten Sie telefonisch unter 0172 6856221.
Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Villenbach
Die Gemeinde Villenbach hat in ihrer Sitzung vom 21.11.2022 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erlassen. Genauere Informationen können Sie hier einsehen.
Lechwerke unterstützen die Gemeinde Villenbach mit Klimaschutzprämie
Mit der „LEW Klimaschutzprämie “ unterstützen die Lechwerke (LEW) Kommunen aus der Region bei Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz. Mit der Prämie will LEW auch das Umweltbewusstsein fördern und die Bedeutung energieeffizienter Klimaschutz-Maßnahmen für das öffentliche Leben hervorheben. Insgesamt werden für das Jahr 2021 150.000 Euro vergeben, wobei die konkrete Förderhöhe pro Kommune von der Einwohnerzahl und der Gesamtzahl der eingegangenen Anträge abhängt.
Auch die Gemeinde Villenbach setzt ein Klimaschutzprojekt mit Unterstützung von LEW um: Die Gemeinde Villenbach erhält eine Prämie in Höhe von 1.045,00 € und investiert das Geld in die neue PV-Anlage auf der Kinderkrippe.
Die „LEW Klimaschutzprämie“ löste in diesem Jahr die „LEW Energiesparprämie“ ab. Mit dieser haben die Lechwerke seit 2015 mehr als 470 Energiesparprojekte in der Region unterstützt. Dabei wurden Energieeffizienzmaßnahmen in einem Gesamtvolumen von über 20 Millionen Euro angeschoben.
Mit der „LEW Klimaschutzprämie“ wurden nun zum einen die Förderfelder ausgeweitet. Waren bislang in erster Linie konkret sichtbare Maßnahmen, wie die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik förderfähig, können sich Kommunen künftig auch mit Maßnahmen zur Visualisierung von Mess- und Prognosewerten für die Prämie bewerben – eine wichtige Grundlage für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Außerdem hat LEW den Teilnehmerkreis erweitert. Auch Kommunen aus Landkreisen, die ans LEW-Gebiet angrenzen, können sich zukünftig beteiligen. Die Fördersumme pro Projekt richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune sowie der Gesamtzahl der eingegangenen Anträge.
„Mit den Neuerungen und der Namensänderung möchten wir den Klimaschutz deutlicher nach vorne rücken. Das passt auch zu unserer Klimaschutzoffensive, die wir 2021 anlässlich unseres 120-jährigen Unternehmensjubiläums gestartet haben“, sagt Ulrich Haselbeck aus dem LEW-Kommunalmanagement und Initiator der Klimaschutzprämie.
Bitte besuchen Sie auch unsere Seite “Rathaus-Verwaltung” um sich den aktuellen “Gmoidsboten” anzusehen.
Die Festschrift zum 40-jährigem Jubiläum der Musikschule Wertingen finden Siehier.