Bay. Gigabitrichtlinie
Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR
ACHTUNG: Fristverlängerung bis zum 07.05.2021
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Villenbach nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte kontaktieren Sie hierzu: juergen.schuster@corwese.de
- Verpflichtungserklärung zur Verarbeitung von Geobasisdaten und Geodatendiensten
Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung (10.03.2021)
— Bekanntmachung Markterkundung Villenbach
— Vorläufiges Erschließungsgebiet — Karte
ACHTUNG: Fristverlängerung bis zum 07.05.2021
Förderschritt 3 – Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Villenbach hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 4 – Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Villenbach führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:
„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“
LINK: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1e1edf
Förderschritt 5 – Bekanntmachung Auswahlentscheidung